Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich (1) Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, auch für künftige Vertragsbeziehungen und Folgeaufträge, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht für uns verpfl ichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
(2) Für Bestellungen, die von unseren Lieferwerken berechnet werden, gelten deren Verkaufs- und Lieferbedingungen, die dann deren Auftragsbestätigung beigefügt werden.
§ 2 Angebot
(1) Unser Angebot ist freibleibend.
(2) Alle Aufträge gelten ausnahmslos erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen, jedoch spätestens im Zeitpunkt der Auslieferung durch uns.
(3) Mündliche Abmachungen erhalten nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise gelten ab Lager, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt. Den Preisen liegen die derzeitigen Löhne, Gehälter, Preise für Roh-, Betriebs- und Brennstoffe sowie Frachtsätze zugrunde. Sollten sich diese Grundlagen 4 Monate nach Vertragsschluss erhöhen, haben wir das Recht, bei Ablieferung unsere Preise entsprechend anzugleichen. Das Gleiche gilt, wenn von Behörden besondere Abgaben erhoben oder andere Vorschriften erlassen werden.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar, 30 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. An uns nicht näher bekannte Besteller erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.
(4) Wird das Zahlungsziel der § 4 (3) Satz 1 überschritten, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu fordern. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, die am Tage des Zahlungseingangsgültigen höheren Preise zu berechnen.
(5) Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig anerkannten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Eine Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, sofern der Gegenanspruch des Bestellers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Unsere Reisende und Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt. An sie kann nicht mit schuldbefreiender Wirkung uns gegenüber bezahlt werden.
(7) Bei Durchführung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens kommen alle Rabatte oder sonstigen Vergütungen für den Besteller in Fortfall.
§ 4 Mängelgewährleistung
(1) Vorraussetzung für jegliche Gewährleistung ist, dass sich die Ware noch in unverändertem Zustand befi ndet. Beanstandungen offensichtlicher Mängel, welche nicht innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Sendung erfolgen, können keine Berücksichtigung fi nden. Die Vorschriften der §§ 377, 378 Handelsgesetzbuch (HGB) bleiben unberührt.
(2) Bei Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels der Kaufsache sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
(3) Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
(4) Wir haften generell nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder das unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für eigenes fahrlässiges Verhalten oder das unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften wir nur
a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt,
b) bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspfl ichten („Kardinalpfl ichten“) begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Im Übrigen sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ebenso wenig für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Dies gilt nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben oder die vertraglich vereinbarten Beschaffenheit den Kunden gerade vor bestimmten Folgeschäden absichern sollte.
(5) Die Gewährleistungspfl icht beträgt 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Bei einem Verkauf einer neuen Sache an einen Verbraucher beträgt die Gewährleistungspfl icht abweichend von Satz 12 Jahre.
§ 5 Eigentumsrecht
(1) Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refi nanzierung- oder Umkehrwechsel und Schuldwechsel behalten wir uns das Eigentum an unseren Waren vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt unsererseits vom Vertrag, es sei denn, wir haben dies Ausdrücklich erklärt.
(2) Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die Kaufsache / Ware weiterzuveräußern. Der Käufer tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt alle ihm gegenüber dem Dritten aus der Weiterveräußerung entstehenden, Forderungen ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller bis auf ausdrücklichen Widerruf unsererseits auch nach der Abtretung ermächtigt. Gleichwohl sind wir selbst befugt, die Forderung einzuziehen. Solange der Besteller seiner Zahlungsverpfl ichtung uns gegenüber nachkommt, werden wir von diesem Einzugsrecht keinen Gebrauch machen. Im Fall von Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers ist dieser jedoch verpfl ichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und seinem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
(3) Verarbeitet oder bildet der Besteller die Kaufsache um, so erfolgt dies stets für uns. Bei Verarbeitung der Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Gleiches gilt für die Vermischung der Kaufsachen mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichten. In diesen Fällen hat der Käufer dem Dritten gegenüber auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
(5) Übersteigt die Summe der uns vom Käufer gewährten Sicherheiten unsere Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung um 20 %, so verpfl ichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
§ 6 Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz in Hartmannshof.
(2) Beiderseitiger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich solcher aus Wechselforderungen, ist Hersbruck. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
§ 7 Lieferzeit und Gefahrenübergang
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, erfolgt die Lieferung durchweg für Rechnung und auf Gefahr des Käufers ab Lager Hartmannshof. Teillieferungen sind zulässig und müssen den Bedingungen entsprechend bezahlt werden. Reste werden nach Möglichkeit nachgeliefert.
(2) Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Allerdings setzt auch bei einer schriftlichen Bestätigung der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit die Abklärung aller technischen Fragen mit dem Käufer voraus.
(3) Geraten wir bei festen Lieferfristen mit unserer Leistung in Verzug, so ist der Käufer verpfl ichtet, uns eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz statt Leistung steht dem Verkäufer nur dann zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits einschließlich unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Der Schadensersatz ist auf die Höhe des voraussehbaren Schadens begrenzt, wenn der Verzug Folge einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten („Kardinalpfl ichten“) ist. Schadensersatzansprüche aufgrund eingetretener Verzögerungen, die von uns nicht zu vertreten sind, wie Streik, Naturkatastrophen und dergleichen, bestehen nicht.
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